Bündnis gegen Mietpreiserhöhungen: „Mietendeckel“ für 2400 stadteigene Wohnungen plus 5000 GEWOGE-Wohnungen gefordert

Die amtierende schwarz-gelbe Landesregierung will am 01. Juli 2020 mehrere, die Mieter schützende Vorschriften für die Stadt Aachen außer Kraft setzen.

Dabei stützt sich Ministerin Scharrenbach auf ein Gutachten, das aufgrund statistischer und methodischer Mängel für Aachen einen „angespannten Wohnungsmarkt“ verneint. Weil das den Ergebnissen der Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt Aachen und allen praktischen Erfahrungen widerspricht, wird die Situation für Aachener Mieterinnen und Mieter ab dem 01.07.2020 noch unangenehmer.

All dies geschieht vor dem Hintergrund einer schon seit Jahren bestehenden und von den Partnern des Bündnisses – Arbeiterwohlfahrt, Deutschem Gewerkschaftsbund, Mieterschutzverein Aachen und SPD – weiterhin bekräftigten Forderung, die Bruttomiete nicht über eine 30%ige Belastung des Haushaltsnettoeinkommens steigen zu lassen. Zumindest für einen Teil des Aachener Wohnungsmarktes haben die Stadt Aachen und ihre Gesellschaften es selbst in der Hand, Mietsteigerungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten und so Teile des Wohnungsmarktes zu beruhigen.

Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Gewerkschaftsbund, Mieterverein Aachen und SPD fordern deshalb gemeinsam:

  1. Die Stadt Aachen verpflichtet sich für ihren Wohnungsbestand keine Mieterhöhungen vorzunehmen, wenn die monatliche Belastung des Nettohaushaltseinkommens durch die Bruttomiete bei 30% und mehr liegt oder durch eine geplante Mieterhöhung zu einer solchen Belastung führen würde.
  2. Die Stadt Aachen wendet nach Wegfall der Mietpreisbremse (Mietpreisbegrenzungsverordnung) und des Verbots Mieten in laufenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um mehr als 15% zu erhöhen (Kappungsgrenzenverordnung), ab dem 01. Juli 2020, für ihren eigenen Wohnungsbestand die Regelungen der bisherigen Verordnungen freiwillig weiter an.

Das heißt, sie gibt ihren Mieterinnen und Mietern gegenüber das Versprechen ab

  • dass für die städtischen Wohnungen bei Neuvermietungen der neue Mietzins wie in der Vergangenheit höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
  • dass die maximal zulässige Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren weiter bei 15% „gedeckelt“ bleibt – und nicht wie nach BGB zulässig – bei 20 %.
  1. Verwaltung und Politik werden aufgefordert zu prüfen, wie diese Regelungen auch auf die GEWOGE-Wohnungen in Aachen angewendet werden kann.

Mit dem „Mietendeckel“ wird ein Zeichen für einen beachtlichen Teil des in Aachener Wohnungsmarktes gesetzt, das eine Strahlkraft für den nicht-städtischen Wohnungsbestand entfalten sollte.