Norbert Plum: Was tut die Stadt Aachen eigentlich auf ihren eigenen Grundstücken in Sachen Naturschutz und Landschaftspflege?

Nachdem der Rat am 19. Juni bereits den Klimanotstand ausgerufen hat und sich damit die Selbstverpflichtung auferlegt hat, bei allen künftigen Entscheidungen die Klimafolgen des eigenen Handelns zu berücksichtigen, setzt sich SPD-Ratsherr Norbert Plum nun mit einer Ratsanfrage dafür ein, dass auch die Mitwirkungspflichten der Stadt Aachen im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes stärkere Beachtung finden sollen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BNatSchG sind Staat und Kommunen besonders verpflichtet auf ihren Grundstücken und Flächen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Von Oberbürgermeister Philipp möchte SPD‑Ratsvertreter Norbert Plum deshalb wissen, wie die Stadt Aachen dieser Verpflichtung für die eigene Flächen und Liegenschaften bisher nachgekommen ist und welche besonderen Vorgaben und Programme hierfür bereits existieren. Darüber hinaus möchte Plum auch wissen, welche Maßnahmen die Verwaltung weiter für die Zukunft plant.

Hintergrund: § 2 BNatSchG fasst verschiedene Mitwirkungspflichten zusammen. Darunter z. B. die für jedermann geltende Verpflichtung zur Unterstützung der Ziele des Naturschutzes oder eine allgemeine Mitwirkungspflicht von Behörden, sowie schließlich die besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand, „bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz“ die Ziele des Naturschutzes/der Landschaftspflege besonders zu berücksichtigen, auf die sich die Ratsanfrage von SPD-Ratsherr Plum bezieht.

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