Norbert Plum: Kann eine Zweckentfremdungssatzung zur Bekämpfung der Wohnraumknappheit in Aachen beitragen?

Trotz vielfältiger wohnungspolitischer Initiativen, wie z. B. dem Quotenbeschluss des Stadtrats für öffentlich-geförderte Wohnungen oder der Wohnungsbauoffensive der städtischen Wohnungsbaugesellschaft „Gewoge“, bedarf es in Aachen zusätzlicher Anstrengungen, um dem Trend weiter steigender Mieten entgegenzuwirken. Darin sind sich alle Ratsfraktionen einig. Ein Instrument Wohnraum, der dem regulären Mietwohnungsmarkt entzogen wird, wieder einer Vermietung zuzuführen, ist die kommunale Zweckentfremdungssatzung (§10 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW). Auf Grund solcher Satzungen gegen „Zweckentfremdung und Leerstand“, können Vermieter, die Wohnraum ungenutzt leer stehen lassen oder als Geschäfts-, Praxis- oder Büroraum entfremden, von der Wohnungsverwaltung gezwungen werden, die Räume wieder als Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine Regelung aus dem wohnungspolitischen Instrumentenkoffer, die neben Köln und Bonn auch andere Städte in NRW bereits nutzen. Der SPD-Wohnungs- und Planungspolitiker, Norbert Plum, möchte mit Hilfe einer Ratsanfrage deshalb nun klären, ob sich vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung in Aachen empfiehlt. Von Oberbürgermeister Philipp möchte Plum wissen, wie hoch der Wohnungsleerstand in Aachen aktuelle in Zahlen und bezogen auf den gesamten Wohnraum ist. Weiter fragt Plum Informationen über die Dauer von Wohnungsleerständen und die Zweckentfremdung als Büro- oder Geschäftsräumen ab. Schließlich bittet Plum die Verwaltung um eine fachliche Einschätzung, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung in Aachen ein geeignetes Mittel sein kann, um die Wohnungsknappheit zu bekämpfen.

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