SPD Aachen kritisiert Verschlechterungen für Alleinerziehende

Die geplanten Neuregelungen für SGB II-Bezieherinnen und Bezieher sollen für Vereinfachung sorgen. Teilweise haben die Neuregelungen jedoch, so wie sie geplant sind, auch Nachteile. Die SPD Aachen kritisiert insbesondere, dass Alleinerziehenden Geld gestrichen werden soll, wenn ihre Kinder tageweise beim anderen Elternteil sind. Das dürfte in nicht wenigen Fällen Konflikte um Geld und Umgangsrecht verstärken und benachteiligt im wesentlichen die Mütter, die in den meisten Fällen die Hauptsorgenden für die Kinder sind.

Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, soll für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für die Kinder gestrichen werden. Das sind neun Euro für 6- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige. Dieser Betrag stünde dann dem anderen Elternteil zu.

Die tagesweise Aufteilung des Sozialgeldes getrennt lebender Eltern wie in der Neuregelung im Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen, führt zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt vom alleinerziehenden Elternteil. Vor allem in den Ferien, wenn die Kinder mehr als das sonst übliche Wochenende beim anderen Elternteil verbringen, sorgt das für ein erheblich geringeres Einkommen, ohne dass der Bedarf sinkt: Miete, Telefon, Nebenkosten für die Wohnung, Vereinsbeiträge etc. bleiben in gleicher Höhe bestehen.

Die SPD Aachen fordert deshalb, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seiner Förderungspflicht nachkommen soll und den Umgangskinder-Mehrbedarf anerkennen, d.h. die Mehrausgaben für die Existenzsicherung von Kindern, die in zwei Haushalten jeweils zusammen mit ihren Elternteilen eine dem Sozialrecht nach hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaft bilden.

Konkret kann dies – dem Vorschlag vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter folgend – in Form eines Umgangskinder-Mehrbedarfs in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen sein.