AG 60plus NRWSPD: Meinungsaustausch zum Seniorenmitwirkungsgesetz

Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion NRW hatten Mitglieder des Landesvorstands der AG 60plus Ende April die Möglichkeit – im Rahmen eines Landtags-Talks – über Mitwirkungsmöglichleiten der Seniorenbeiräte zu diskutieren.

Das teilt Walter Cremer, der stellvertretende Landesvorsitzende der AG 60plus mit.

Bei dem Treffen anwesend waren auch Mitglieder aus Ratsfraktionen verschiedener Städte, Vertreter der SGK und die Landesseniorenvertretung. Schwerpunkt des Gesprächs waren die derzeitigen Mitwirkungsmöglichkeiten und die Forderungen nach einer Einbindung der Mitwirkung in die Gemeindeordnung.

Die juristischen Berater der Fraktion wiesen darauf hin, dass eine „Hervorhebung“ einzelner Personengruppen sehr schwierig sei und leicht gerichtlich angegangen werden könnte. Als AG 60 plus haben wir dafür argumentiert, dass eine juristische Bewertung erst am Ende eines Diskussionsprozesses stehen kann. In der Debatte wurde insbesondere von der Landesseniorenvertretung darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt schon vier Seniorenmitwirkungsgesetze geben würde – in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hamburg sowie in den Gemeindeordnungen der Länder Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein. Für die SPD-Fraktion sagte Hans-Willi Körfges, MdL weitere Beratungen mit den Beteiligten zu und sprach die Beauftragung eines Gutachtens hierzu an. Das Gutachten „Rechtliche Regelungsmöglichkeiten zu Seniorenbeiräten in der Gemeindeordnung NRW und der Kreisordnung NRW“ liegt wohl jetzt vor und muss zunächst im Arbeitskreis Kommunales im Landtag NRW besprochen werden. Ausreichend Gründe für uns als Arbeitsgemeinschaft 60plus „am Ball“ zu bleiben und unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. In diesem Zusammenhang hat ein Zitat von Ulrich Klose aus dem Jahr 1992 – also vor der Gründung unserer Arbeitsgemeinschaft – nach wie vor wichtige Bedeutung: „Wenn wir mehr Chancen für ein lebenswertes Alter für alle eröffnen wollen, dann müssen wir – über die Seniorenpolitik im engeren Sinne hinaus – Einfluss nehmen auf andere Politikfelder: Kulturpolitik, Städtebau, Verkehrs- und Wohnungsfragen, aber auch Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. […]. Wir brauchen [.] neue Instrumente in der Seniorenpolitik, auch und gerade in der Administration in Kommunen und Ländern. […]. Aus diesem Grunde habe ich mich zusammen mit anderen dafür eingesetzt, dass im Deutschen Bundestag eine Enquete-Kommission eingerichtet wird, die den Titel trägt „Demographischer Wandel“ – Herausforderung unserer älter werdenden Gesellschaft“.